§3 Lieferungs- und Leistungspflichten
(1) t3-media GmbH erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen und Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen. Liefertermine sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich von t3-media GmbH bestätigt worden sind. Bei schriftlich erteilten Aufträgen bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem t3-media GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen o. ä.) und durch die t3-media GmbH daran gehindert ist, die Lieferung oder Leistung termingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem t3-media GmbH auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich ist. t3-media GmbH wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.
(2) Überschreitet t3-media GmbH verbindliche Liefer- oder Leistungstermine, so obliegt es dem Kunden, t3-media GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder nach Maßgabe des §9 Schadensersatz verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung. §323 Abs.2 BGB bleibt unberührt.
(3) t3-media GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar oder aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Internet Hosting.
(4) Soweit t3-media GmbH kostenlose Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich daraus für den Vertragspartner nicht.
(5) Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen von t3-media GmbH vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung mit Übergabe der Liefergegenstände an das Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung durch t3-media GmbH geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(6) t3-media GmbH verpflichtet sich, alle ihr überlassenen oder von ihr angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt zu verwahren und archivieren, jedoch höchstens 6 Monate nach Auftragsbeendigung. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung bzw. Archivierung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall kostenpflichtig und gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen haftet t3-media GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
(7) Bei allen Druckaufträgen behält sich t3-media GmbH Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
(8) t3-media GmbH ist von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren kostenfrei und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. In der Regel sind dies 20 Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.
(9) Fotomietkosten für lizenzfreie Bilder berechnen wir zu Selbstkosten zzgl. Organisation und Abwicklung. Wir richten unseren Kunden ein eigenes Benutzerkonto beim Anbieter ein und erwerben die Bilder im Namen des Kunden. Die gekauften Bilder werden ausschließlich für den Kunden eingesetzt. In den durch uns realisierten Objekten garantieren wir, im Sinne der Geschäftsbedingungen des Anbieters zu handeln. Wir weisen darauf hin, dass lizenzfreie Stockbilder mit einer Quellenangabe versehen werden müssen, wenn sie im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang - also z.B. in einer Webseite oder Zeitschrift - verwendet werden. Die für den Kunden gekauften Bilder verwalten wir auf Wunsch in seinem Kundenordner auf unserem Server. Bei weiterer Verwendung der Bilder durch unseren Kunden als Vertragsnehmer haftet der Kunde für eine Verwendung der Bilder im Sinne der Geschäftsbedingungen des Anbieters.